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Der Grundsatz: der tatsächlich zu bezahlende Preis

Wenn du Waren oder bestimmte Dienstleistungen an Privatkundinnen und -kunden mit Preis bewirbst, muss der tatsächlich zu bezahlende Preis in Franken angegeben sein. Steuern, Gebühren und nicht freiwillige Zuschläge sind darin enthalten.

Ein Preis «ab CHF 990» ist möglich, wenn das günstigste Angebot wirklich zu diesem Preis erhältlich ist. Versteckte Zusatzkosten, die erst an der Kasse auftauchen, sind heikel.

«statt»-Preise und Rabatte (Selbstvergleich)

Vergleichst du mit deinem eigenen früheren Preis («statt CHF 120, jetzt CHF 90»), muss dieser frühere Preis echt sein. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es dafür zwei Wege:

  • Halbierungsregel: Den früheren Preis darfst du höchstens halb so lange zeigen, wie du ihn verlangt hast, und höchstens zwei Monate.
  • 30-Tage-Regel: Hast du den früheren Preis mindestens 30 Tage am Stück unverändert verlangt, darfst du ihn ohne Zeitlimit als Vergleich zeigen, auch über mehrere weitere Preissenkungen. Erhöhst du den Preis wieder, entfällt der Vergleich, bis der neue Preis 30 Tage gegolten hat.
  • Auf Nachfrage musst du belegen können, dass die Bedingungen erfüllt sind, zum Beispiel mit Quittungen, Prospekten oder Preislisten.

Aktionen klar begrenzen

Gib bei Aktionen an, wofür und wie lange sie gelten. «Nur solange Vorrat» ist nur ehrlich, wenn du genügend Ware hast, um die Nachfrage vernünftig zu bedienen. Künstlicher Zeitdruck («nur noch heute!», obwohl die Aktion verlängert wird) kann irreführend sein.

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Gratis heisst gratis

«Gratis» darfst du nur schreiben, wenn wirklich keine Kosten anfallen oder die Bedingungen klar und gut sichtbar dabei stehen. Eine Bedingung im Kleingedruckten, die das «gratis» praktisch aufhebt, ist heikel.

Kurz-Check vor dem Veröffentlichen

  • Steht der Endpreis in Franken, inklusive aller Pflichtkosten?
  • Ist ein «statt»-Preis echt und belegbar (Halbierungs- oder 30-Tage-Regel)?
  • Sind Dauer und Umfang der Aktion angegeben?
  • Hält «gratis» ohne Kleingedrucktes?

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Quellen

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Autor: Michel, eidg. dipl. Marketingleiter, Gründer von Alvelio. Stand: Oktober 2026.

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