Wettbewerbe und Gewinnspiele auf Social Media: Was erlaubt ist
«Kommentiere und gewinne!» Gewinnspiele bringen Reichweite. In der Schweiz entscheidet aber das Geldspielgesetz (BGS), ob aus einer Verlosung eine bewilligungspflichtige Lotterie wird. Dazu kommen die Regeln von Instagram und Facebook. So bleibt dein Gewinnspiel auf der sicheren Seite.
Worum es geht
Nach dem Geldspielgesetz sind Geldspiele Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz oder beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Eine Lotterie ist ein Geldspiel, das vielen Personen offensteht und bei dem eine Zufallsziehung über den Gewinn entscheidet. Solche Spiele brauchen grundsätzlich eine Bewilligung.
Entscheidend ist also der Einsatz: Muss man etwas bezahlen oder kaufen, um mitzumachen, wird es heikel. Ist die Teilnahme ohne jeden Einsatz möglich, liegt nach dem Merkblatt des Bundesamts für Justiz kein Geldspiel vor.
Gratis-Teilnahme: der einfache Weg
Das Gesetz kennt zwar eine Ausnahme für kurzzeitige Verkaufsförderungsspiele, bei denen man nur über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen zu höchstens marktüblichen Preisen teilnimmt (Art. 1 Abs. 2 lit. d BGS). Die Voraussetzungen sind aber eng, und eine Behörde prüft sie nicht vorab. Für ein KMU ist die Gratis-Teilnahme darum meist der einfachere Weg.
- Mitmachen ohne Kauf und ohne Kosten, zum Beispiel mit einem Kommentar, einer Nachricht oder einem Formular.
- Keine kostenpflichtigen SMS- oder Telefonnummern für die Teilnahme.
- Gibt ein Kauf zusätzliche Gewinnchancen, kann der Kauf als Einsatz gelten. Dann lieber für alle die gleichen Chancen.
Teilnahmebedingungen: kurz und klar
Unlauter ist es zudem, einen Gewinn zu versprechen, den man nur einlösen kann, wenn man etwas kauft, eine Gebühr bezahlt oder eine kostenpflichtige Nummer anruft (Art. 3 Abs. 1 lit. t UWG).
- Wer veranstaltet das Gewinnspiel (Firmenname, Ort)?
- Wie lange läuft es (Start und Schluss mit Datum und Uhrzeit)?
- Wer darf mitmachen, zum Beispiel Mindestalter, Wohnsitz in der Schweiz, keine Mitarbeitenden?
- Was gibt es zu gewinnen, und wie wird ausgelost?
- Wie werden die Gewinnerinnen und Gewinner benachrichtigt, und bis wann müssen sie sich melden?
- Was passiert mit den Daten? Nutze sie nur für das Gewinnspiel. Für einen Newsletter braucht es eine eigene Einwilligung.
Regeln von Instagram und Facebook
Meta erlaubt Gewinnspiele auf Unternehmensseiten und -profilen. Du bist aber selbst dafür verantwortlich, dass dein Gewinnspiel rechtmässig abläuft. Die Plattform-Regeln verlangen unter anderem:
- Einen Hinweis, dass Instagram oder Facebook das Gewinnspiel nicht sponsert, unterstützt oder durchführt.
- Eine vollständige Freistellung der Plattform durch alle Teilnehmenden, zum Beispiel in den Teilnahmebedingungen.
- Auf Facebook: Persönliche Chroniken und Freundesverbindungen dürfen nicht für die Durchführung genutzt werden, also kein «Teile den Beitrag in deiner Chronik, um mitzumachen».
- Auf Instagram: Niemand soll Inhalte falsch markieren oder sich auf Bildern markieren, auf denen er nicht zu sehen ist.
- Die Regeln ändern sich. Lies sie vor jedem Gewinnspiel nach.
Kurz-Check vor dem Start
- Kann man ohne Kauf und ohne Kosten mitmachen, mit den gleichen Chancen?
- Sind Teilnahmebedingungen mit Veranstalter, Dauer und Auslosung verlinkt?
- Steht der Hinweis, dass die Plattform nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat?
- Werden die Daten der Teilnehmenden nur für das Gewinnspiel genutzt?
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Quellen
- Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), SR 935.51, Art. 1 und 3
- Bundesamt für Justiz: Merkblatt Gratisspiele (2020)
- Gespa: Verkaufsförderungsspiele
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), SR 241, Art. 3 Abs. 1 lit. t
- Meta: Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen (Gewinnspiele)
- Instagram-Hilfebereich: Richtlinien für Gewinnspiele
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Autor: Michel, eidg. dipl. Marketingleiter, Gründer von Alvelio. Stand: November 2026.
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